Die N-ERGIE Netz GmbH wendet den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an.
Fragen & Antworten
Für Berufserfahrene
Für Studierende
FAQ: Berufserfahrene
Welchen Tarifvertrag habe ich bei der N-ERGIE Netz GmbH?
Welchen Tarifvertrag habe ich bei der N-ERGIE Netz GmbH?
Wonach richtet sich meine Eingruppierung?
Wonach richtet sich meine Eingruppierung?
Ihre persönliche Eingruppierung für den Einstieg richtet sich nach Ihrer bisherigen Berufserfahrung sowie Ihrer fachlichen Qualifikation.
Wo befinden sich die Standorte der N-ERGIE Netz GmbH?
Wo befinden sich die Standorte der N-ERGIE Netz GmbH?
Die Hauptstandorte der N-ERGIE Netz GmbH sind in Nürnberg, Weißenburg und Neusitz bei Rothenburg. Zudem gibt es noch zwölf weitere kleine Standorte, welche sich in der gesamten Region verteilen. Den genauen Standort können Sie der jeweiligen Stellenausschreibung entnehmen.
Was bedeutet die Rufbereitschaft bei einer Elektriker*innen-/Techniker*innenstelle?
Was bedeutet die Rufbereitschaft bei einer Elektriker*innen-/Techniker*innenstelle?
Im Falle von Störungen bedarf es einer Rufbereitschaft für die Betreuung unseres Netzes außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Der Rufbereitschaftsplan wird jährlich mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt und den Mitarbeitenden mitgeteilt. In der Regel fällt die Rufbereitschaft alle 5 bis 6 Wochen an. Entsprechende Zulagen sind im Tarifvertrag festgelegt.
Welche Regelungen gelten für mobiles Arbeiten?
Welche Regelungen gelten für mobiles Arbeiten?
Mobiles Arbeiten richtet sich nach den Anforderungen der Tätigkeit. In der Regel können unsere Mitarbeitenden einen Teil ihrer Aufgaben mobil erledigen, sofern die jeweilige Position dies zulässt. Dies können Sie der Stellenausschreibung entnehmen. Der genaue Umfang des mobilen Arbeitens wird individuell mit der jeweiligen Führungskraft abgestimmt.
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten?
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten?
Sofern eine Weiterbildung für die Ausübung der Stelle notwendig oder sinnvoll ist, werden die Kosten vom Unternehmen übernommen.
Wie kann ich mich über neue Stellenausschreibungen informieren lassen?
Wie kann ich mich über neue Stellenausschreibungen informieren lassen?
Auf der Jobübersichtsseite eines Bereichs finden Sie den Button „Merken“. Wenn Sie diesen klicken, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald neue Stellenangebote in diesem Bereich verfügbar sind.
FAQ: Studierende
Was verdiene ich als Student*in?
Was verdiene ich als Student*in?
Studierende verdienen während des Pflichtpraktikums im Bachelor 950 Euro brutto pro Monat und im Master 1.070 Euro brutto. Ein freiwilliges Praktikum wird ab dem 4. Monat mit dem Mindestlohn vergütet. Werkstudierende in Vollzeit erhalten ein monatliches Gehalt von etwa 3.250 Euro brutto. Bei Bachelor- und Masterarbeiten kauft das Unternehmen die Nutzungsrechte an, mit einem Ankaufspreis zwischen 1.000 und 3.000 Euro, je nach Zielvereinbarung.
Unterscheidet sich ein freiwilliges von einem Pflichtpraktikum?
Unterscheidet sich ein freiwilliges von einem Pflichtpraktikum?
Ein Praktikum, ob freiwillig oder Pflicht, bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die Berufswelt. Voraussetzung ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Muss ich als Student*in an einer Universität/Hochschule eingeschrieben sein?
Muss ich als Student*in an einer Universität/Hochschule eingeschrieben sein?
Ja, zum Zeitpunkt der Ausübung eines Praktikums oder einer Werkstudierendentätigkeit muss eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorliegen.
Muss ich mich als Student*in selbst versichern?
Muss ich mich als Student*in selbst versichern?
Bei einem Pflichtpraktikum sind Sie meist über die Hochschule/Universität unfallversichert, müssen sich aber selbst um Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Bis zum 25. Lebensjahr sind Sie oft noch familienversichert – danach können Sie sich günstig studentisch versichern. Die studentische Versicherung gilt in der Regel bis zum 30. Lebensjahr.
Bei Praktika sowie Werkstudierendentätigkeiten darf die maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Bei Pflichtpraktika bleiben Sie in der Regel über die Familien- oder studentische Krankenversicherung abgesichert. Informieren Sie sich hier am besten bei Ihrer Hochschule/Universität und Krankenkasse.
Kann ich als Student*in auch mobil arbeiten?
Kann ich als Student*in auch mobil arbeiten?
Generell ist mobiles Arbeiten in unserem Unternehmen möglich. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie der Umfang sind jedoch stellenabhängig.
Wie sind meine Arbeitszeiten als Student*in?
Wie sind meine Arbeitszeiten als Student*in?
Studierende arbeiten bei uns nach dem Gleitzeitmodell, mit Rahmenzeiten von 6 bis 20 Uhr. Praktikant*innen arbeiten in einer Vollzeitstelle mit 39 Stunden pro Woche. Werkstudierende können während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, was gut mit einem Vollzeitstudium vereinbar ist. In der vorlesungsfreien Zeit besteht die Möglichkeit auf Vollzeitarbeit.
Werde ich während meines Praktikums für Veranstaltungen der Universität/Hochschule freigestellt?
Werde ich während meines Praktikums für Veranstaltungen der Universität/Hochschule freigestellt?
Für Pflichtveranstaltungen, die direkt mit dem Pflichtpraktikum verbunden sind (wie z.B. ein Praxisseminar), werden Studierende vom Unternehmen für den Tag freigestellt.
Wie sind die Übernahmechancen nach dem Praktikum/Werkstudenteneinsatz?
Wie sind die Übernahmechancen nach dem Praktikum/Werkstudenteneinsatz?
Unsere Werkstudierenden und Praktikant*innen haben nach ihrem Einsatz die Möglichkeit, in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Dies ist jedoch abhängig von den beruflichen Zielen und der Passung zu aktuell zu besetzenden Stellen.
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